Kabelwarner

Vom Bundesamt für Zivilluftfahrt als Markierung für
Seilbahnen

Die Kabelwarner CW 94-K sind vom Bundesamt für Zivilluftfahrt als Markierung für
Seilbahnen (permanente und temporäre Anlagen) vorgeschrieben.

Die Warnkugeln müssen aus der Luft sichtbar sein.
Montageort: Möglichst nahe am Ausgangspunkt des Kabels oder max. 100m in der Verlängerung der Achse.
Bei uns können ebenfalls die Konsolen für Masten oder Stangen für die Geländemontage bezogen werden.